Die Diskussion über mögliche DNA-Verunreinigungen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen hält an. Während einige Medien und Wissenschaftler von einem gravierenden Versagen der Qualitätskontrolle sprechen, erklären Zulassungsbehörden, dass die nachgewiesenen DNA-Reste innerhalb der geltenden Grenzwerte lägen und bislang keine daraus resultierenden Gesundheitsschäden nachgewiesen worden seien.
Wie so häufig liegt die sachliche Antwort nicht in einer vorschnellen Entwarnung, aber auch nicht in einer bereits als bewiesen dargestellten Katastrophe. Notwendig sind transparente Messungen, nachvollziehbare Methoden und eine offene wissenschaftliche Diskussion.
Dr. Heiko Schöning - slowakische Regierung
DNA-Reste ub RNA-basierten "genetischen Impfstoffen"
Warum können überhaupt DNA-Reste in mRNA-Impfstoffen vorkommen?
Bei der industriellen Herstellung der Impfstoff-mRNA wird zunächst ein bakteriell vermehrtes DNA-Plasmid als Vorlage verwendet. Von dieser Vorlage wird die gewünschte mRNA abgeschrieben. Anschließend sollen die verwendeten DNA-Matrizen enzymatisch zerlegt und durch mehrere Reinigungsschritte weitgehend entfernt werden.
Dass im Endprodukt geringe Mengen sogenannter Rest-DNA vorkommen können, ist daher grundsätzlich bekannt. Solche Rückstände sind nicht automatisch ein Beweis für eine fehlerhafte Produktion. Entscheidend sind vielmehr:
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die tatsächlich vorhandene DNA-Menge,
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die Größe und biologische Aktivität der Fragmente,
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ihr möglicher Einschluss in Lipidnanopartikel, (damit werden Sie in den Zellkernk transportiert)
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die Zuverlässigkeit der eingesetzten Messmethoden,
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und die Frage, ob regulatorische Grenzwerte für diese besondere Form der Verabreichung ausreichend bemessen sind.
Auch Pfizer bestätigt, dass nicht infektiöse Abschnitte einer SV40-Regulationssequenz Bestandteil der verwendeten Ausgangsplasmide sind. Nach Angaben des Unternehmens enthalten diese Sequenzen jedoch keine SV40-Onkogene und damit keine vollständigen Gene, die das krebserzeugende Potential des SV40-Virus vermitteln könnten. (Pfizer) (Anmerkung: Wer soll heute Pfizer noch glauben?!)
Unterschiedliche Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen
Einige unabhängige Untersuchungen berichteten über deutlich messbare Mengen plasmidischer DNA in untersuchten Impfstofffläschchen. Dabei wurden unter anderem Fluoreszenzmessungen, PCR-Verfahren und Sequenzierungen eingesetzt. Kritische Autoren bemängeln, dass die von den Herstellern verwendeten PCR-Tests nur einzelne kurze Abschnitte der DNA erfassen und daraus die gesamte Rest-DNA rechnerisch hochrechnen. Zudem könne in Lipidnanopartikeln eingeschlossene DNA möglicherweise schwerer zugänglich und dadurch schwerer messbar sein. (PMC)
Eine 2025 veröffentlichte Untersuchung von Speicher und Mitarbeitern berichtete in untersuchten Chargen über plasmidische DNA und SV40-Promotor-/Enhancer-Sequenzen. Die Autoren sehen insbesondere wegen der Lipidnanopartikel und möglicher kumulativer Exposition einen weiteren Forschungsbedarf. (PubMed)
Demgegenüber untersuchte eine ebenfalls 2025 veröffentlichte Arbeit 15 Chargen von Comirnaty und Spikevax mit mehreren voneinander unabhängigen Methoden, darunter quantitative PCR, Fluorometrie, Kapillarelektrophorese und DNA-Sequenzierung. Die Autoren fanden in allen untersuchten Chargen Rest-DNA unterhalb der zugelassenen Grenzwerte. Nach ihren Ergebnissen bestand diese überwiegend aus kleinen Fragmenten der für die mRNA-Herstellung verwendeten DNA-Vorlage. (PMC)
Damit ist deutlich: Das Vorhandensein von Rest-DNA ist nicht mehr die eigentliche Streitfrage. Umstritten sind vor allem Menge, Messmethode, Fragmentgröße, biologische Verfügbarkeit und klinische Bedeutung.
Bedeutet der Nachweis automatisch eine Veränderung des menschlichen Erbgutes?
Nein. Der Nachweis von DNA-Resten in einem Impfstoff ist nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis einer Integration in das Genom menschlicher Zellen.
Damit eine stabile genetische Integration nachgewiesen wäre, müsste gezeigt werden, dass:
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die DNA in relevante menschliche Zellen aufgenommen wird,
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sie den Zellkern erreicht,
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sie dort dauerhaft in ein Chromosom eingebaut wird,
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und daraus eine biologisch oder klinisch relevante Veränderung entsteht.
Für eine solche Kausalkette beim Menschen gibt es derzeit keinen gesicherten klinischen Nachweis. Ebenso wenig lässt sich aus der bloßen Anwesenheit einer SV40-Promotorsequenz ableiten, dass eine Infektion mit SV40 oder eine durch das vollständige Virus ausgelöste Tumorwirkung vorliegt.
Andererseits ist es wissenschaftlich berechtigt zu prüfen, ob die bisher verwendeten Grenzwerte und Risikomodelle ausreichend berücksichtigen, dass bestimmte DNA-Fragmente gemeinsam mit Lipidnanopartikeln verabreicht werden könnten. Fehlende Schadensnachweise sind kein Ersatz für eine möglichst umfassende pharmakokinetische und molekularbiologische Untersuchung.
Unsere Beobachtungen im COVID-19-Impfschadensprogramm
Seit Beginn unseres Begleitprogramms für Menschen mit Beschwerden nach COVID-19-Impfungen konnten wir bei einem Teil der Teilnehmer innerhalb der von uns eingesetzten komplementärdiagnostischen Testsystematik wiederholt Hinweise beobachten, die von uns als Belastung mit fremder beziehungsweise „belasteter DNA“ interpretiert wurden.
Nach Abschluss unseres individuell zusammengestellten Ausleit- und Regulationsprogramms waren diese Testhinweise bei mehreren Kontrollen nicht mehr feststellbar.
Diese Beobachtung ist für unsere praktische Arbeit bemerkenswert. Sie darf jedoch nicht mit einem molekularbiologischen Nachweis von Plasmid-DNA im Blut oder Gewebe gleichgesetzt werden. Unsere Befunde wurden nicht mittels validierter PCR, Sequenzierung, Gewebeuntersuchung oder Genomanalyse bestätigt. Auch lässt sich daraus derzeit weder beweisen, woher das gemessene Signal stammte, noch ob tatsächlich Impfstoff-DNA im Organismus vorhanden war oder entfernt wurde.
Wir verstehen diese Erfahrungen deshalb als klinische und komplementärdiagnostische Beobachtungen, aus denen sich Forschungsfragen ergeben – nicht als abschließenden wissenschaftlichen Beweis.
Unser Fazit
DNA-Reste aus dem Herstellungsprozess von mRNA-Impfstoffen existieren. Das ist grundsätzlich anerkannt. Die entscheidende Diskussion betrifft ihre Menge, Beschaffenheit, mögliche Verpackung in Lipidnanopartikel und ihre biologische Bedeutung.
Einige Untersuchungen berichten über auffällig hohe Werte und fordern eine Neubewertung der Qualitätskontrolle. Andere methodisch breit angelegte Analysen fanden die Rest-DNA innerhalb der regulatorischen Grenzwerte. Behörden erklären, dass bislang keine klinischen Schäden durch diese Rückstände nachgewiesen worden seien.
Eine direkte genetische Veränderung geimpfter Menschen ist durch die bisher vorliegenden Befunde nicht belegt aber wie ist es mit indirekter - so wie ein langsam wirkendes Gift???.
Ebenso wenig wäre es wissenschaftlich angemessen, offene Fragen zu Messverfahren, Grenzwerten und biologischer Verteilung einfach für erledigt zu erklären.
Gerade bei einem medizinischen Produkt, das weltweit in sehr großer Zahl verabreicht wurde, müssen Transparenz, unabhängige Chargenprüfungen und langfristige Forschung selbstverständlich sein. Wissenschaftliches Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Fragen verhindert werden, sondern dadurch, dass sie nachvollziehbar beantwortet werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und der Darstellung einer wissenschaftlichen Kontroverse. Die beschriebenen eigenen Praxisbeobachtungen beruhen auf komplementärdiagnostischen Verfahren und stellen keinen validierten molekularbiologischen Nachweis von Impfstoff-DNA im menschlichen Organismus dar. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnostik noch eine individuelle medizinische Beratung.